Zuerst immer bei der Sozialversicherung einreichen! Sobald die Sozialversicherung einen Teil zurückgezahlt hat, kann man bei der Privatversicherung (inkl. Brief über die Zahlung) die Privatarztrechnung einreichen.
Die Privatversicherung zahlt dann die volle Differenz.
Wenn die Sozialversicherung NICHTS zahlt, zahlt die Privatversicherung 80% zurück.